Der Stoff muss bei Verwendung von Wasser als Schutzmittel beim Einfllen mit einer Wasserschicht von mindestens 12 cm bedeckt sein; dabei darf der Fllungsgrad bei einer Temperatur von 60 C hchstens 98 % betragen. Bei Verwendung von Stickstoff als Schutzmittel darf der Fllungsgrad bei einer Temperatur von 60 C hchstens 96 % betragen. Der freibleibende Raum muss derart mit Stickstoff gefllt sein, dass nach dem Erkalten der Druck nicht niedriger als der atmosphrische Druck ist. Der Tank ist luftdicht so zu verschlieen, dass kein Gas entweichen kann.